Optimale Verschattung von Bildschirmarbeitsplätzen mit Lichtleittechnik
Seit dem 01. Januar 2000 schreibt die Bildschirmarbeitsplatz-
verordnung, als Teil des neuen Arbeitsschutzrahmengesetzes,
verstellbare Lichtschutzvorrichtungen vor. Bildschirmarbeitsplätze sind
so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine
Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie
möglich vermieden werden. Eine gleichmäßige, nicht zu helle
Raumausleuchtung soll erzielt werden.
Relevante Voraussetzungen sind:
Ein den Wänden angepasster Lichtreflexionsgrad zwischen 30 und 50%.
Gewährleistung der Sichtverbindung zur Außenwelt. Hoher Reflexionsgrad
hinsichtlich der solaren Energie. Niedriger Transmissionswert
hinsichtlich der solaren Energie. Für die optimale praktische Umsetzung
dieser Verordnung empfehlen wir REFLEXA-Außenjalousien vom Typ KTA 50 /
ELA 50, K 60 / EL 60, K 80 / EL 80, K 88 / EL 88, die um die
Lichtleittechnik erweitert werden. Dies ermöglicht dem Benutzer je nach
Jahreszeit den Tageslichteinfall selbst zu regulieren. Die
Lichtleittechnik bewirkt eine Umleitung des einfallenden Tageslichtes
über die Raumdecke und verteilt dieses gleichmäßig im Raum. Darüber
hinaus kann durch ein entsprechendes Einstellen der
Lamellen der Raum blendfrei (z.B. bei bewölktem Himmel) gehalten werden.
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